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VERGÜTUNG

Die Frage der Vergütung wird beim ersten Beratungsgespräch geklärt. Die Kanzlei Sachse & Sachse legt hierbei großen Wert auf Transparenz in der Kostenfrage, damit es später nicht zu Überraschungen kommt.

 

Die Kanzlei Sachse & Sachse bietet mehrere Vergütungsmodelle an:

Honorarpauschale

Bei Verfahren, in denen wir aufgrund unserer Erfahrung den Aufwand abschätzen können, vereinbaren wir meist eine Honorarpauschale für jeden Verfahrensabschnitt.

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RVG

In kleineren Verfahren, die keinen großen Aufwand erfordern, rechnen wir über das Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz ab.

Stundenhonorar

Vorteil für Sie:

Sie vergüten tatsächlich nur die aufgewendete Zeit 

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 Kosten sind jederzeit nachvollziehbar

Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Stundenhonorars.

Pflichtverteidigung

Als Pflichtverteidiger werden wir vom Gericht bestellt, sodass wir als Ihre Anwältin/Ihr Anwalt unsere Kosten gegenüber der Staatskasse geltend machen.

Erst zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie diese an die Staatskasse zurückbezahlen.

Weitere Fragen können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Hans Sachse bzw. mit Frau Rechtsanwältin Gabriele Sachse klären.

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